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Preise
Spaziergang im Grünen:
- in der Gruppe 20€ (pro Stunde - ab Abholung)
- Spaziergang exklusiv für Ihren Hund 25€ (pro Stunde - ab Abholung)
Betreuung:
- pro Kalendertag 40€
Bitte beachten Sie, dass Kalendertage verrechnet werden, unabhängig davon, wann die Übergabe des Hundes erfolgt.
Die Hunde werden in der Regel von Ihnen gebracht und abgeholt. Auf Anfrage kann ich Ihren Hund abholen oder bringen, allerdings nur vormittags - dafür werden je 10€ extra verrechnet.
Futter nicht inkludiert.
Individuelle Anpassungen sind möglich und manchmal notwendig.
- in der Gruppe 20€ (pro Stunde - ab Abholung)
- Spaziergang exklusiv für Ihren Hund 25€ (pro Stunde - ab Abholung)
Betreuung:
- pro Kalendertag 40€
Bitte beachten Sie, dass Kalendertage verrechnet werden, unabhängig davon, wann die Übergabe des Hundes erfolgt.
Die Hunde werden in der Regel von Ihnen gebracht und abgeholt. Auf Anfrage kann ich Ihren Hund abholen oder bringen, allerdings nur vormittags - dafür werden je 10€ extra verrechnet.
Futter nicht inkludiert.
Individuelle Anpassungen sind möglich und manchmal notwendig.
Verhaltensberatung:
- Einzelstunden und Social Walk zu 50€/h
Viele Hunde sind unsicher in der Begegnung bzw im Umgang mit anderen Hunden. Ein Social Walk bietet einen geeigneten Rahmen um solche Unsicherheiten zu überwinden und von den anderen Hunden zu lernen. Auch Sie als Hundeführer haben ausgiebig Gelegenheiten zu beobachten, zu verstehen und zu lernen
- Einzelstunden und Social Walk zu 50€/h
Viele Hunde sind unsicher in der Begegnung bzw im Umgang mit anderen Hunden. Ein Social Walk bietet einen geeigneten Rahmen um solche Unsicherheiten zu überwinden und von den anderen Hunden zu lernen. Auch Sie als Hundeführer haben ausgiebig Gelegenheiten zu beobachten, zu verstehen und zu lernen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von ErlebnisHund e.U.
1. Präambel:
Das Einzelunternehmen ErlebnisHund e.U., dessen Inhaberin Frau Mag. Iris Tschernutter ist, bietet Verhaltensberatung für Mensch-Hundbeziehungen sowie Hundebetreuung an.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen ErlebnisHund e.U. und deren Auftraggebern. Widersprechen individuell ausgehandelte schriftliche Vertragsurkunden in einzelnen Punkten den Bestimmungen dieser AGB, so gehen jeweils die schriftlich individuell ausgehandelten Bestimmungen vor.
Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich nicht nur auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft, sondern auch auf alle weiteren Geschäfte, wie insbesondere Folge- und Zusatzaufträge, selbst wenn die Geltung dieser AGB nicht ausdrücklich in der Vertragsurkunde vereinbart wird.
ErlebnisHund e.U. schließt sämtliche Verträge im Rahmen seines Geschäftsbetriebes nur auf Grundlage dieser AGB ab. Allfälligen Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird damit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen werden nur dann wirksam, wenn sie von ErlebnisHund e.U. für den jeweiligen Vertragsabschluss einzeln und ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen ErlebnisHund e.U. und dem Auftraggeber kommt durch die Annahme des unveränderten Angebots von ErlebnisHund e.U. durch dessen Unterfertigung durch den Auftraggeber zu Stande.
4. Leistungsumfang und Haftung
Der Auftraggeber erklärt Eigentümer/Halter des Hundes zu sein, oder über eine Vertretungsvollmacht des Hundehalters zu verfügen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass das Tier bei der Übergabe gesund, entwurmt und vollständig geimpft ist. Entwurmungen müssen älter als 3 Tage sein, aber nicht älter als ein halbes Jahr. Die Impfungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein. Der Impfpass ist während des Aufenthalts bei ErlebnisHund e.U. zu hinterlegen. Kranke Tiere bzw. Tiere mit Parasitenbefall, sowie aggressive Tiere werden nicht übernommen. Der Auftraggeber haftet ErlebnisHund e.U. für alle durch ein krankes Tier verursachten Schäden.
Weiters haftet der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Anmeldung seines Hundes (Hundemarke, Chip).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Übergabe des Tieres an ErlebnisHund e.U. eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte eine Haftpflichtversicherung dennoch nicht bestehen, übernimmt der Auftraggeber alle etwaigen während der Betreuung oder der Verhaltensberatung entstehende Haftpflichtforderungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet ErlebnisHund e.U. über alle Eigenheiten (Jagdverhalten, Ängstlichkeit, Verteidigung von Futter, Unverträglichkeit mit anderen Hunden, Problemen mit Menschen, vor allem Kindern, etc.) vor Vertragsabschluss zu informieren, insbesondere über Vorfälle, bei denen Menschen bzw. Tiere zu Schaden gekommen sind (z.B.: Bissverletzungen)
Beim Auftreten eines akuten Notfalls behält sich ErlebnisHund e.U. das Recht vor, alle notwendigen tierärztlichen Maßnahmen durchführen zu lassen. Sollte vertraglich kein bestimmter Tierarzt festgelegt worden sein, behält sich ErlebnisHund e.U vor, einen Tierarzt seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt zur Gänze der Auftraggeber. Der Auftraggeber wird unverzüglich hiervon verständigt.
ErlebnisHund e.U. übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Ansprüche, falls sich das Tier während der Betreuung durch ErlebnisHund e.U. verletzt bzw. erkrankt oder ablebt.
Für etwaige Schäden die das Tier während des Aufenthalts bei ErlebnisHund e.U. verursacht bzw. an Personen, Tieren oder fremden Gegenständen anrichtet, wird seitens ErlebnisHund e.U. keine Haftung übernommen.
Sollte eine Hündin läufig sein, oder während des Aufenthalts läufig werden, übernimmt ErlebnisHund e.U. keine Haftung für allfällige Ansprüche die mit der Trächtigkeit in Zusammenhang stehen.
Gibt der Auftraggeber ErlebnisHund e.U. die Zustimmung seinen Hund auch ohne Leine zu führen, so erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko seitens des Auftraggebers. Sollte ein Tier entlaufen, übernimmt ErlebnisHund e.U. keine Haftung für das Tier sowie für etwaige Folgeschäden, die das Tier verursacht.
Für Schäden an Sachen oder am Vermögen des Auftraggebers, einschließlich Mangelfolgeschäden, haftet ErlebnisHund e.U. nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von ErlebnisHund e.U. sind sofort fällig und unverzüglich ohne jegliche Abzüge zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist ErlebnisHund e.U. berechtigt vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehende Kosten, wie insbesonders Aufwendungen für Mahnungen, auch durch Rechtsanwälte und Inkassobüros, sonstige Inkassoversuche, sowie die gesamten Kosten der gerichtlichen Betreibung der Forderung, insbesonders auch der Kosten für die Beteiligung an Insolvenz- und Exekutionsverfahren, einschließlich der anwaltlichen Intervention bei Vollzügen und Schätzungen, allen Arten von Tagsatzungen, sowie einer allfälligen Zwangsversteigerung und eines nachfolgenden Verfahrens zur Meistbotsverteilung, vollständig zu ersetzen.
6.Vertragsauflösung
Wenn der Auftraggeber vor der vollständigen Vertragserfüllung durch ErlebnisHund e.U. einseitig den Vertrag auflöst, so hat ErlebnisHund e.U. das Recht auf vollständige Vertragserfüllung zu bestehen und damit auch den gesamten vereinbarten Preis zu fordern oder gegen Zahlung einer Stornogebühr die Vertragsauflösung zu akzeptieren und von jeder weiteren Leistung frei zu sein.
Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühren ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt von einer Urlaubsbetreuung bzw. von Verhaltensberatungsstunden ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Zeitraum kostenfrei, ansonsten werden 50% des vereinbarten Entgelts verrechnet. Der Rücktritt vom Spaziergehservice ist bis 24 Stunden vor vereinbarten Zeitraum kostenfrei, ansonsten werden 50% des vereinbarten Entgelts fällig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
7. Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten zwischen ErlebnisHund e.U. und dem Auftraggeber wird als Gerichtsstand ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht für 1050 Wien vereinbart. ErlebnisHund e.U. ist auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Es gilt in jedem Fall österreichisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder einer Einzelvereinbarung ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden entspricht.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformgebot.
von ErlebnisHund e.U.
1. Präambel:
Das Einzelunternehmen ErlebnisHund e.U., dessen Inhaberin Frau Mag. Iris Tschernutter ist, bietet Verhaltensberatung für Mensch-Hundbeziehungen sowie Hundebetreuung an.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen ErlebnisHund e.U. und deren Auftraggebern. Widersprechen individuell ausgehandelte schriftliche Vertragsurkunden in einzelnen Punkten den Bestimmungen dieser AGB, so gehen jeweils die schriftlich individuell ausgehandelten Bestimmungen vor.
Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich nicht nur auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft, sondern auch auf alle weiteren Geschäfte, wie insbesondere Folge- und Zusatzaufträge, selbst wenn die Geltung dieser AGB nicht ausdrücklich in der Vertragsurkunde vereinbart wird.
ErlebnisHund e.U. schließt sämtliche Verträge im Rahmen seines Geschäftsbetriebes nur auf Grundlage dieser AGB ab. Allfälligen Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird damit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen werden nur dann wirksam, wenn sie von ErlebnisHund e.U. für den jeweiligen Vertragsabschluss einzeln und ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen ErlebnisHund e.U. und dem Auftraggeber kommt durch die Annahme des unveränderten Angebots von ErlebnisHund e.U. durch dessen Unterfertigung durch den Auftraggeber zu Stande.
4. Leistungsumfang und Haftung
Der Auftraggeber erklärt Eigentümer/Halter des Hundes zu sein, oder über eine Vertretungsvollmacht des Hundehalters zu verfügen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass das Tier bei der Übergabe gesund, entwurmt und vollständig geimpft ist. Entwurmungen müssen älter als 3 Tage sein, aber nicht älter als ein halbes Jahr. Die Impfungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein. Der Impfpass ist während des Aufenthalts bei ErlebnisHund e.U. zu hinterlegen. Kranke Tiere bzw. Tiere mit Parasitenbefall, sowie aggressive Tiere werden nicht übernommen. Der Auftraggeber haftet ErlebnisHund e.U. für alle durch ein krankes Tier verursachten Schäden.
Weiters haftet der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Anmeldung seines Hundes (Hundemarke, Chip).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Übergabe des Tieres an ErlebnisHund e.U. eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte eine Haftpflichtversicherung dennoch nicht bestehen, übernimmt der Auftraggeber alle etwaigen während der Betreuung oder der Verhaltensberatung entstehende Haftpflichtforderungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet ErlebnisHund e.U. über alle Eigenheiten (Jagdverhalten, Ängstlichkeit, Verteidigung von Futter, Unverträglichkeit mit anderen Hunden, Problemen mit Menschen, vor allem Kindern, etc.) vor Vertragsabschluss zu informieren, insbesondere über Vorfälle, bei denen Menschen bzw. Tiere zu Schaden gekommen sind (z.B.: Bissverletzungen)
Beim Auftreten eines akuten Notfalls behält sich ErlebnisHund e.U. das Recht vor, alle notwendigen tierärztlichen Maßnahmen durchführen zu lassen. Sollte vertraglich kein bestimmter Tierarzt festgelegt worden sein, behält sich ErlebnisHund e.U vor, einen Tierarzt seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt zur Gänze der Auftraggeber. Der Auftraggeber wird unverzüglich hiervon verständigt.
ErlebnisHund e.U. übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Ansprüche, falls sich das Tier während der Betreuung durch ErlebnisHund e.U. verletzt bzw. erkrankt oder ablebt.
Für etwaige Schäden die das Tier während des Aufenthalts bei ErlebnisHund e.U. verursacht bzw. an Personen, Tieren oder fremden Gegenständen anrichtet, wird seitens ErlebnisHund e.U. keine Haftung übernommen.
Sollte eine Hündin läufig sein, oder während des Aufenthalts läufig werden, übernimmt ErlebnisHund e.U. keine Haftung für allfällige Ansprüche die mit der Trächtigkeit in Zusammenhang stehen.
Gibt der Auftraggeber ErlebnisHund e.U. die Zustimmung seinen Hund auch ohne Leine zu führen, so erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko seitens des Auftraggebers. Sollte ein Tier entlaufen, übernimmt ErlebnisHund e.U. keine Haftung für das Tier sowie für etwaige Folgeschäden, die das Tier verursacht.
Für Schäden an Sachen oder am Vermögen des Auftraggebers, einschließlich Mangelfolgeschäden, haftet ErlebnisHund e.U. nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von ErlebnisHund e.U. sind sofort fällig und unverzüglich ohne jegliche Abzüge zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist ErlebnisHund e.U. berechtigt vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehende Kosten, wie insbesonders Aufwendungen für Mahnungen, auch durch Rechtsanwälte und Inkassobüros, sonstige Inkassoversuche, sowie die gesamten Kosten der gerichtlichen Betreibung der Forderung, insbesonders auch der Kosten für die Beteiligung an Insolvenz- und Exekutionsverfahren, einschließlich der anwaltlichen Intervention bei Vollzügen und Schätzungen, allen Arten von Tagsatzungen, sowie einer allfälligen Zwangsversteigerung und eines nachfolgenden Verfahrens zur Meistbotsverteilung, vollständig zu ersetzen.
6.Vertragsauflösung
Wenn der Auftraggeber vor der vollständigen Vertragserfüllung durch ErlebnisHund e.U. einseitig den Vertrag auflöst, so hat ErlebnisHund e.U. das Recht auf vollständige Vertragserfüllung zu bestehen und damit auch den gesamten vereinbarten Preis zu fordern oder gegen Zahlung einer Stornogebühr die Vertragsauflösung zu akzeptieren und von jeder weiteren Leistung frei zu sein.
Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühren ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt von einer Urlaubsbetreuung bzw. von Verhaltensberatungsstunden ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Zeitraum kostenfrei, ansonsten werden 50% des vereinbarten Entgelts verrechnet. Der Rücktritt vom Spaziergehservice ist bis 24 Stunden vor vereinbarten Zeitraum kostenfrei, ansonsten werden 50% des vereinbarten Entgelts fällig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
7. Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten zwischen ErlebnisHund e.U. und dem Auftraggeber wird als Gerichtsstand ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht für 1050 Wien vereinbart. ErlebnisHund e.U. ist auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Es gilt in jedem Fall österreichisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder einer Einzelvereinbarung ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden entspricht.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformgebot.